Stand: 12. Oktober 2026
Promoterinformationen
StartEventz stellt den technischen Zugang und die Zuordnung von Verkäufen bereit. Die Werbeleistung und konkrete Vergütung vereinbaren der einladende Veranstalter und der Promoter gesondert, bevor die Tätigkeit beginnt. Eine angezeigte Provision begründet allein keinen Zahlungsanspruch gegen StartEventz aus eigenen Mitteln.
Zugang und Werbung Promoter dürfen nur freigegebene Veranstaltungen, Links und Werbemittel nutzen. Unberechtigte Zusagen im Namen von StartEventz oder Veranstaltern, irreführende Werbung, Spam sowie die unberechtigte Verwendung von Bildern und personenbezogenen Daten sind unzulässig. Werbung ist entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zu kennzeichnen. Der Besitz einer E-Mail-Adresse oder eines Promoterlinks erlaubt keine Werbenachricht.
Vergütung Vergütung, Zuordnungsregeln, Fälligkeit und Korrekturen bei Erstattungen müssen in der konkreten Vereinbarung mit dem Veranstalter geregelt sein. Das Dashboard zeigt dokumentierte Verkäufe und ersetzt keine solche Vereinbarung. Eine automatische Provisionsauszahlung wird durch die Anzeige allein nicht zugesichert. Bereits erworbene Ansprüche entfallen nicht allein durch die Deaktivierung eines Zugangs.
Daten und Sicherheit Zugangsdaten sind geschützt aufzubewahren. Promoter dürfen nur die für ihre Aufgabe freigegebenen Daten nutzen und diese nicht für eigene andere Zwecke weiterverwenden. Missbrauch und Fehler melden Sie an info@starteventz.de. Gesetzliche Haftungsregeln und individuell vereinbarte Ansprüche bleiben unberührt.
Technische Zuordnung Ein aktiver Affiliate-Code wird bei Vorbereitung einer Bestellung der jeweiligen Partnerkennung zugeordnet. Bei einem entsprechenden freigegebenen Event berechnet die Anwendung einen festgelegten Eurobetrag je bezahltem Eintrittsticket. Die technische Berechnung ist auf den tatsächlich bezahlten Gesamtbetrag der Bestellung begrenzt. Tische und Lounges werden durch diese Ticketberechnung nicht automatisch als provisionierte Eintrittstickets behandelt. Bei vollständiger Erstattung wird der zugehörige Provisionsdatensatz als rückgängig markiert. Abweichende Vergütungen, Fälligkeit und der Umgang mit Teilrückzahlungen müssen Veranstalter und Partner ausdrücklich vereinbaren; die Anzeige allein bestätigt deren technische Umsetzung nicht.
Deaktivierung und Beendigung Der Veranstalter kann den technischen Zugang für zukünftige Nutzung deaktivieren. Bereits entstandene Rechte aus der Vereinbarung zwischen Veranstalter und Partner bleiben davon unberührt. Zur Nachvollziehbarkeit bestehender Ansprüche werden historische Verkaufs- und Provisionsdaten nicht allein durch Deaktivierung entfernt. Eine Kontosperrung ist keine pauschale Aufhebung von Zahlungsansprüchen.
